Versicherungsrecht: OLG Stuttgart: „offene Gesundheitsfragen“ in Antragsformular der Berufsunfähigkeitsversicherung
Das OLG Stuttgart hat über einen Fall zu entscheiden, in dem der Kläger seine Multiple Sklerose Erkrankung nicht angegeben hat. Er war gefragt worden, ob eine Erkrankung oder Beschwerden im neurologischen Bereich vorlegen, zum Beispiel Multiple Sklerose. Unter dem 19.11.2015 beantragte der Kläger den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wobei die Antragstellung über die MLP Finanzdienstleistungen AG…