Arbeitsrecht: BAG: Kein Arbeitszeugnis in Tabellenform
Das BAG hatte einen Fall zu entscheiden, in dem der Arbeitgeber den Streit um ein Zeugnis bis zum BAG ausfocht, im Ergebnis erfolglos. Der Fall zeigt einmal deutlich die Erfahrung von Rechtsanwalt von Boehn, dass Arbeitgeber schlechte Verlierer sind. Sie stellen Arbeitnehmer nach dem Grundsatz „hire and fire“, wehe ein Arbeitnemer kündigt. Dem kann der…