Verkehrsrecht: Im Straßenverkehr ist der Schaden genauso gegeben wie außerhalb
BGH bejaht Anspruch des ÖPNV-Unternehmens.Aufgrund eines Verkehrsunfalls hatte ein Kraftfahrzeug die Straßenbahnschienen blockiert. Der Bundesgerichtshof bejahte dem Grunde nach eine Haftung des Fahrzeughalters für die hieraus entstandenen Schäden des Verkehrsunternehmens (u.a. Schienenersatzverkehr). Der Schadensbegriff des § 7 Abs. 1 StVG(„eine Sache beschädigt“) entspreche dem des § 823 Abs. 1 BGB. Würden die Eigentümerbefugnisse durch eine…