Arbeitsrecht: BAG: Befristung – Eigenart der Arbeitsleistung
Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse wird gerade von öffentlichen Arbeitgebern extensiv angewendet. Sie können als Erfinder der rechtswidrigen Kettenbefristungen gelten, die durch die Rechtsprechung des BAG gestützt wurde. Durch die Rechtsprechung des EuGH wurde diese Rechtsprechung modifiziert. Dann haben die Öffentlichen Arbeitgeber Rundfunkfreiheit und der Freiheit der Kunst für den (medizinischen-)kaufmännischen Bereich entdeckt:…