Verkehrsunfall: Hinterbliebenengeld für den Vater eines getöteten Kindes
Ohne eine pathologisch fassbare Auswirkung sind auch Depressionen, Schlafstörungen,Alpträume, Seelenschmerzen, Weinkrämpfe, Gefühle des „Aus-der-Bahn-geworfen-seins“ und vorübergehende Kreislaufstörungen bis hin zu Kollaps-Belastungen, indenen sich nach der Wertung des Gesetzes lediglich das „normale“ Lebensrisiko derTeilnahme an den Ereignissen der Umwelt verwirklicht, nicht aus-reichend für dieAnnahme eines sogenannten „Schockschadens“. Alleine die von ärztlicher Seite fürnotwendig erachtete Behandlung, weil…