Verkehrsrecht: OLG Frankfurt: Porsche kaputt, Ford Mondeo fahren
Wer einen Porsche fährt und unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, erwartet bei einer Reparaturzeit von 112 Tagen eine Nutzungsausfallentschädigung. Doch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 11 U 7/21) hat hier klare Grenzen gesetzt. Der Fall: 112 Tage ohne den 911er Nach einem Unfall verlangte ein Porsche-Besitzer Nutzungsausfallentschädigung für fast vier Monate. Er argumentierte,…