Was bedeutet es für Versicherungsnehmer?
Im Versicherungsrecht spielt das Anerkenntnis des Versicherers eine entscheidende Rolle, insbesondere in Bezug auf die Verjährung von Ansprüchen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen klargestellt, unter welchen Bedingungen ein Anerkenntnis vorliegt und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben.
- BGH, Urteil vom 22. Juli 2004 – IX ZR 482/00
In diesem Urteil stellte der BGH fest, dass die Zahlung eines Haftpflichtversicherers an den Geschädigten als Anerkenntnis der Haftung zu werten ist. Dieses Anerkenntnis hat die Wirkung, dass die Verjährung des Anspruchs unterbrochen wird. Das bedeutet, dass mit der Zahlung eine mögliche Verjährung von Schadensersatzansprüchen neu beginnt.
- BGH, Urteil vom 14. März 2017 – VI ZR 226/16
Der BGH entschied, dass eine vorbehaltlose Ersatzleistung auf einzelne Schadenspositionen als Anerkenntnis im Sinne des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB zu verstehen ist. Ein solches Anerkenntnis führt zu einem Neubeginn der Verjährung des gesamten Anspruchs. Allerdings muss die anspruchsbejahende Erklärung des Versicherers dem Geschädigten umfassend und endgültig Klarheit über die Einstandsbereitschaft hinsichtlich aller in Betracht kommenden Schadenspositionen geben.
- BGH, Urteil vom 9. Oktober 2019 – IV ZR 235/18
In diesem Urteil legte der BGH fest, dass ein befristetes Anerkenntnis in der Berufsunfähigkeitsversicherung nur dann wirksam ist, wenn ein sachlicher Grund vorliegt und der Versicherer die Befristung gegenüber dem Versicherungsnehmer begründet. Fehlt es an einer solchen Begründung, ist die Befristung unwirksam, und der Versicherer kann sich nicht darauf berufen.
Fazit
Die Rechtsprechung des BGH verdeutlicht, dass ein Anerkenntnis des Versicherers weitreichende Folgen für die Verjährung von Ansprüchen hat. Versicherungsnehmer sollten daher genau prüfen, ob durch Zahlungen oder Erklärungen des Versicherers ein Anerkenntnis vorliegt, um ihre Ansprüche effektiv durchsetzen zu können. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um die eigenen Rechte zu wahren. Rechtsanwalt Bernhard von Boehn steht Ihnen mit seiner Expertise im Versicherungsrecht zur Seite, um Ihre Interessen durchzusetzen.