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Personenschadensrecht: Haushaltsführungsschaden: Bestimmung des Stundensatzes

Leitsatz: Bei der Schätzung des Stundensatzes für einen Haushaltsführungsschaden kann das Gericht gemäß § 287 ZPO auf den im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG, § 21) vorgesehenen Stundensatz zurückgreifen.

LG Tübingen, Urt. v. 15.9.2022 – 5 O 29/21

Was ist der Haushaltsführungsschaden?

Wer durch einen Unfall oder eine andere schädigende Handlung verletzt wird und infolgedessen den eigenen Haushalt nicht mehr – oder nur noch eingeschränkt – führen kann, hat Anspruch auf Ersatz des sogenannten Haushaltsführungsschadens. Dies gilt unabhängig davon, ob tatsächlich eine Haushaltshilfe beschäftigt wird: Auch der fiktive Aufwand ist erstattungsfähig, denn der Verletzte erbringt im Haushalt eine wirtschaftlich messbare Leistung.

Der Haushaltsführungsschaden ergibt sich vereinfacht aus drei Faktoren: der Anzahl der Stunden, in denen der Verletzte unfallbedingt keine Haushaltstätigkeit erbringen kann, dem Stundensatz sowie der Dauer der Beeinträchtigung.

Das Problem: Welcher Stundensatz ist anzusetzen?

Streitig ist in der Praxis häufig, welcher Stundensatz zur Berechnung des Schadens heranzuziehen ist. Gerichte haben hier einen Schätzungsspielraum nach § 287 ZPO, der es ermöglicht, den Schaden zu schätzen, wenn er sich nicht exakt beziffern lässt. Die Spanne der in der Rechtsprechung angesetzten Stundensätze ist beträchtlich – sie reicht von unter 10 Euro bis zu 15 Euro pro Stunde und mehr.

Die Entscheidung: JVEG-Stundensatz als Orientierung

Das LG Tübingen hat entschieden, dass der im JVEG (§ 21) vorgesehene Stundensatz als Grundlage für die gerichtliche Schätzung herangezogen werden kann. Das JVEG gibt den Stundensatz für Sachverständige und vergleichbare Tätigkeiten vor und dient dem Gericht als gesetzlich verankerte Orientierungsgröße. Dies ist ein praktikabler Ansatz, der eine nachvollziehbare und einheitliche Schadensberechnung ermöglicht.

Andere Gerichte orientieren sich an Tariflöhnen für Haushaltshelferinnen oder an den ortsüblichen Kosten für Haushaltshilfen. Es empfiehlt sich, im Rahmen des Klageverfahrens mehrere Berechnungsansätze darzulegen und ggf. ein Sachverständigengutachten einzuholen.

Bedeutung für die Praxis

Wer nach einem Unfall infolge einer Verletzung den Haushalt nicht führen kann, sollte diesen Schaden unbedingt geltend machen – er wird häufig vergessen oder unterschätzt. Über mehrere Monate oder Jahre kann der Haushaltsführungsschaden einen erheblichen Betrag ausmachen. Anwaltliche Unterstützung bei der Berechnung und Durchsetzung dieses Anspruchs ist empfehlenswert.

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