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Verkehrsrecht: OLG Frankfurt:Rotlichtverstoß mit SUV rechtfertigt allein keine erhöhte Geldbuße

Das Amtsgericht Frankfurt hatte im Sommer 2022 für Aufsehen gesorgt: Ein SUV-Fahrer, der bei Rot über eine Ampel gefahren war, wurde zu einer deutlich höheren Geldbuße als im Bußgeldkatalog vorgesehen verurteilt. Als Begründung führte das Gericht die „größere abstrakte Gefährdung“ durch das Fahrzeug an. Diese Entscheidung ist nun vom Oberlandesgericht Frankfurt kassiert worden.

OLG Frankfurt, Beschl. v. 29.09.2022 – 3 Ss-OWi 1048/22

Was hatte das Amtsgericht Frankfurt entschieden?

Das AG Frankfurt, Urteil vom 3. Juni 2022 (947 OWi – 533 Js-OWi 18474/22), hatte einen SUV-Fahrer wegen eines Rotlichtverstoßes zu einer Geldbuße verurteilt, die über den Regelsatz des Bußgeldkatalogs hinausging. Zur Begründung verwies das Gericht auf die bauartbedingt höhere Gefährlichkeit von SUV-Fahrzeugen: Aufgrund von Größe, Gewicht und Bodenfreiheit stellten sie im Straßenverkehr eine größere abstrakte Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer dar als herkömmliche Pkw. Verkehrsrechtler und Verbände hatten dieses Urteil scharf kritisiert, da es ohne gesetzliche Grundlage eine Sonderbehandlung einer gesamten Fahrzeugkategorie begründete.

Die Entscheidung des OLG Frankfurt: Bußgeldkatalog ist verbindlich

Das Oberlandesgericht Frankfurt hob die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Die Begründung ist klar: Allein das Fahren mit einem SUV rechtfertigt keine Erhöhung der im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelbuße. Die vorgenommene Erhöhung sei rechtsfehlerhaft und trage eine Abweichung vom Regelsatz nicht.

Das OLG stellt fest, dass der Verordnungsgeber im Bußgeldkatalog (Ziff. 132 ff. BKat) hinsichtlich Rotlichtverstößen bereits differenziert hat: zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen, zwischen dem bloßen Verstoß, dem Eintritt einer konkreten Gefährdung und einer Sachbeschädigung. Bei Inkrafttreten der Verordnung waren SUVs bereits weit verbreitet. Hätte der Verordnungsgeber SUVs generell strenger behandeln wollen, hätte er dies in den Bußgeldkatalog aufgenommen. Da er das nicht getan hat, darf ein Gericht diese Lücke nicht eigenständig durch Strafverschärfung schließen.

Zudem weist das OLG darauf hin, dass pauschale Straferhöhungen für bestimmte Fahrzeugtypen dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen können. Nicht jeder SUV-Fahrer ist gefährlicher als ein Fahrer mit einem kleineren Pkw. Für die Bußgeldhöhe kommt es auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an, nicht auf das Fahrzeugmodell.

Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des OLG Frankfurt ist im Ergebnis richtig, auch wenn das zugrundeliegende Amtsgerichtsurteil in seiner Intention nicht unverständlich war. Die Gefährlichkeit von SUVs ist eine real diskutierte Frage – sowohl in der Verkehrssicherheitsforschung als auch in der Politik. Gleichwohl ist es nicht Aufgabe einzelner Amtsgerichte, durch richterliche Strafverschärfung Verkehrspolitik zu betreiben. Das ist Sache des Gesetzgebers.

Für Betroffene, die wegen eines Rotlichtverstoßes oder eines anderen Verkehrsverstoßes ein Bußgeld erhalten haben, das über den Regelsatz des Bußgeldkatalogs hinausgeht, lohnt sich in jedem Fall die Überprüfung durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Abweichungen vom Regelsatz sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig und müssen im Einzelfall konkret begründet werden.

Hinweis: Der vollständige Beschluss des OLG Frankfurt ist veröffentlicht als OLG Frankfurt, Beschl. v. 29.09.2022 – 3 Ss-OWi 1048/22.

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