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Auffahrunfall Verkehrsrecht: OLG Oldenburg: Haftung nach Auffahrunfall aufgrund plötzlichen Abbremsens des Vordermanns

Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass einen abbiegenden Autofahrer bei einem Auffahrunfall nach einer „Vollbremsung aus dem Nichts“ ohne zu blinken ein Mitverschulden trifft.

Der Fahrer hatte stark abgebremst und war dann in seine Hauseinfahrt eingebogen. Die beiden nachfolgenden Fahrer konnten noch gerade rechtzeitig abbremsen. Das gelang dem dritten nachfolgenden Fahrer nicht. Er fuhr auf das vorausfahrende Auto auf.

Das OLG Oldenburg hat die Verschuldensanteile mit 2/3 auf Seiten des Auffahrenden und 1/3 auf Seiten des Abbremsers bewertet.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts spricht zwar der erste Anschein gegen den Auffahrenden. Man müsse immer damit rechnen, dass ein vorausfahrendes Auto abrupt anhalte, zum Beispiel, weil ein Kind auf die Fahrbahn laufe. Den beiden vorausfahrenden Autos sei es schließlich auch gelungen, noch rechtzeitig abzubremsen.

Vorliegend treffe aber auch den Abbremser ein erhebliches Mitverschulden. Die Zeugen hätten berichtet, dass er eine „Vollbremsung aus dem Nichts“ gemacht und dazu noch nicht einmal geblinkt habe. Hintergrund war wohl, dass sich der Fahrer durch einen Überholversuch seines Hintermannes provoziert gefühlt und diesen durch das plötzliche Abbremsen habe maßregeln wollen. Bei einem solche Verhalten müsse er sich ein Mitverschulden anrechnen lassen. Dieses sei im konkreten Fall mit 1/3 zu bewerten.

Gericht/Institution: OLG Oldenburg (Oldenburg)
Erscheinungsdatum: 17.01.2018
Entscheidungsdatum: 26.10.2017
Aktenzeichen: 1 U 60/17

Quelle: Pressemitteilung des OLG Oldenburg Nr. 2/2018 v. 17.01.2018

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