Allgemein: BVerfG: Ordnungsgeld gegen gläubigen Muslim wegen Sitzenbleibens bei Urteilsverkündung
Das BVerfG hat entschieden, dass ein muslimischer Angeklagter 300 Euro Ordnungsgeld zahlen muss, weil er sich mit der Begründung „ich erhebe mich nur für Allah“ geweigert hatte, bei der Urteilsverkündung aufzustehen. Das Ordnungsgeld wurde festgesetzt, nachdem der Beschwerdeführer sich beharrlich geweigert hatte, sich zur Urteilsverkündung des Amtsgerichts zu erheben, und zudem ohne ausreichende Entschuldigung um…