Arbeitsrecht: LArbG Hannover: Unwirksame Kündigung wegen Verdachtes einer Zugehörigkeit zur „Jihad-Bewegung“
Das LArbG Hannover hat entschieden, dass eine Kündigung, welche die Volkswagen AG einem Angestellten wegen des Verdachtes der Zugehörigkeit zur „salafistischen Szene“ erklärt hatte, unwirksam ist. Der Kläger ist von Geburt deutscher Staatsangehöriger. Er war seit dem 01.09.2008 bei der Beklagten als Montagewerker beschäftigt. Diese stützte die dem Kläger fristlos, hilfsweise fristgerecht erklärte Kündigung darauf,…