Arbeitsrecht: BGH schützt Mieter von Werkswohnungen: § 565 BGB unmittelbar anwendbar
Der BGH hat zahlreiche Mieter von Werkswohnungen besser vor einer Mietkündigung geschützt und entschieden, dass der soziale Kündigungsschutz auch dann gilt, wenn der Hauptmieter mit der Weitervermietung der betreffenden Wohnung keinen Gewinn erzielen will, sondern sie als Arbeitgeber Arbeitnehmern als Werkswohnung zur Verfügung stellt. Die P-AG vermietete im Jahr 1965 eine Wohnung an die M-AG,…