Arbeitsrecht: ArbG Mainz: Keine Kündigung wegen Äußerungen in kleiner WhatsApp-Gruppe
Das ArbG Mainz hat entschieden, dass private Textnachrichten mit rassistischem Inhalt in einer kleinen WhatsApp-Gruppe kein Kündigungsgrund sind. Vier Mitarbeitern der Stadt Worms war fristlos gekündigt worden, weil sie in einer WhatsApp-Gruppe unter anderem fremdenfeindliche Bilder ausgetauscht hatten. Das ArbG Mainz hat den Kündigungsschutzklagen stattgegeben. Nach Auffassung des Arbeitsgerichts liegt kein Kündigungsgrund vor, da der…