Verkehrsrecht: OLG Hamm: Regulierungsfrist bei Verkehrsunfall mit ausländischem NATO-Militärfahrzeug
Das OLG Hamm hat entschieden, dass nach einem Unfall mit einem ausländischen Militärfahrzeug eines NATO-Staates Schadenersatzansprüche innerhalb einer Dreimonatsfrist gegenüber der zuständigen Schadensregulierungsstelle des Bundes geltend gemacht werden müssen. Ein Autofahrer hatte im März 2015 einen Verkehrsunfall, bei dem sein Pkw mit einem Militärfahrzeug der britischen Streitkräfte kollidierte. Der für die Regulierung derartiger Schäden nach…