Sachverhalt
Der Magdeburger Weihnachtsmarkt wird von der Gesellschaft zur Durchführung der Magdeburger Weihnachtsmärkte mbH organisiert.
Die erforderliche Erlaubnis gemäß Gewerbeordnung (§ 69 GewO) wird von der Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes der Landeshauptstadt Magdeburg erteilt.
Die Gewerbeabteilung befindet sich in der Straße Bei der Hauptwache 4, 39104 Magdeburg. Nach dem tragischen Vorfall auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt, bei dem ein Fahrzeug in die Menschenmenge fuhr und mehrere Todesopfer sowie zahlreiche Verletzte forderte, wurden Fragen zur Sicherheit und möglichen Mängeln laut.
Berichten zufolge nutzte der Täter einen nicht ausreichend gesicherten Flucht- und Rettungsweg, um mit seinem Fahrzeug auf den Weihnachtsmarkt zu gelangen. Dieser Weg war nicht durch Poller oder andere Barrieren geschützt, was ihm die Zufahrt ermöglichte.
Stadtvertreter und Polizeidirektoren verteidigten das bestehende Sicherheitskonzept als „gut“, räumten jedoch ein, dass es kontinuierlich überprüft und angepasst werden müsse. Die Tatsache, dass bestimmte Bereiche nicht lückenlos gesichert waren, führte zu Kritik und der Forderung nach einer erneuten Evaluierung der Sicherheitsmaßnahmen.
Die spezifische Erlaubnis zur Durchführung des Weihnachtsmarktes, einschließlich der darin enthaltenen Sicherheitsauflagen, wird in der Regel nicht öffentlich zugänglich gemacht.
Es ist üblich, dass detaillierte Sicherheitskonzepte und behördliche Genehmigungen nicht vollständig veröffentlicht werden, um Sicherheitsrisiken zu minimieren und sensible Informationen zu schützen.
Ansprüche gegen die Stadt Magdeburg (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG) und Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz
Die tragischen Ereignisse auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt werfen Fragen zur Haftung der Stadt Magdeburg und zu Entschädigungsmöglichkeiten für die Opfer auf. Im Folgenden wird auf mögliche Amtshaftungsansprüche sowie auf die Regelungen des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) eingegangen.
- Amtshaftungsansprüche gegen die Stadt Magdeburg
Nach Art. 34 GG in Verbindung mit § 839 BGB haften Behörden für Schäden, die durch schuldhafte Pflichtverletzungen ihrer Amtsträger entstanden sind. In diesem Zusammenhang könnten folgende Fragen relevant sein:
Fehlerhafte Genehmigung: War die Genehmigung des Weihnachtsmarktes mangelhaft, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit der Besucher?
Unzureichende Sicherheitsvorkehrungen: Wurden notwendige Maßnahmen, wie die Sicherung von Flucht- und Rettungswegen durch Barrieren oder Poller, unterlassen?
Organisationsverschulden: Hat die Stadt Magdeburg es versäumt, ein umfassendes Sicherheitskonzept zu erstellen oder dessen Einhaltung zu kontrollieren?
Sollten solche Pflichtverletzungen vorliegen, können Geschädigte Amtshaftungsansprüche geltend machen. Die Stadt wäre in diesem Fall zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet. Dies umfasst sowohl materielle Schäden (z. B. Behandlungskosten oder Einkommensverluste) als auch immaterielle Schäden (z. B. Schmerzensgeld).
- Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz
Unabhängig von einer möglichen Amtshaftung können Opfer von Gewalt- und Straftaten Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) beantragen. Anspruchsberechtigt sind Personen, die durch eine vorsätzliche, rechtswidrige Gewalttat gesundheitlich geschädigt wurden.
Leistungen nach dem OEG umfassen:
Heilbehandlung und medizinische Rehabilitation
Rentenzahlungen bei dauerhaften Gesundheitsschäden
Entschädigung für Bestattungskosten
Versorgung von Hinterbliebenen
Anträge auf Leistungen nach dem OEG sind bei der zuständigen Versorgungsbehörde zu stellen. Wichtig ist, dass die Antragsfrist eingehalten wird und alle relevanten Unterlagen (z. B. Atteste, Polizeiberichte) vorgelegt werden.
- Fazit und Handlungsoptionen
Für Betroffene und ihre Angehörigen ist es ratsam, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um die Durchsetzung von Ansprüchen zu prüfen. Amtshaftungsansprüche gegen die Stadt Magdeburg können komplex sein, insbesondere hinsichtlich des Nachweises einer schuldhaften Pflichtverletzung. Gleichzeitig bietet das Opferentschädigungsgesetz eine wichtige Unterstützung für die Opfer von Gewalt- und Straftaten.
Wir von der Kanzlei von Boehn stehen Ihnen mit unserer Erfahrung im Bereich des Schadensersatzrechts und des Opferentschädigungsgesetzes zur Seite. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen.
Zum 1. Januar 2024 tritt das Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV) in Kraft und ersetzt das bisherige Opferentschädigungsgesetz (OEG). Diese Reform zielt darauf ab, die soziale Entschädigung für Opfer von Gewalttaten zu verbessern und den Zugang zu Leistungen zu erleichtern.
Die wesentlichen Neuerungen umfassen:
Erstens wird der Anspruchskreis erweitert. Opfer psychischer Gewalttaten wie schweres Stalking oder Menschenhandel sind nun anspruchsberechtigt. Auch Kinder unter 14 Jahren, die erheblicher Vernachlässigung ausgesetzt waren, können Leistungen beantragen.
Zweitens werden Traumaambulanzen eingeführt, um schnelle psychotherapeutische Soforthilfe zu leisten. Betroffene können bis zu 15 Sitzungen, bei Kindern und Jugendlichen bis zu 18 Sitzungen, in Anspruch nehmen.
Drittens wird ein Fallmanagement eingeführt, das Betroffene bei der Antragstellung und während des Verfahrens unterstützt. Dies soll den Zugang zu Leistungen erleichtern und den individuellen Hilfebedarf klären.
Viertens gibt es Leistungserhöhungen. Die monatlichen Zahlungen für Geschädigte werden angehoben. Bei einem Grad der Schädigung (GdS) von 30 oder 40 erhalten Betroffene 400 Euro monatlich, bei einem GdS von 50 oder 60 sind es 800 Euro.
Fünftens werden Ausländerinnen und Ausländer, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten, den deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt und können Leistungen beanspruchen.
Sechstens werden sogenannte Schockschäden berücksichtigt. Angehörige oder nahestehende Personen, die durch die Nachricht vom Tod oder der schweren Verletzung eines Opfers gesundheitlich geschädigt werden, haben einen Entschädigungsanspruch, wenn eine enge emotionale Beziehung bestand.
Diese Reformen sollen sicherstellen, dass Opfer von Gewalttaten schneller und zielgerichteter Unterstützung erhalten. Das neue SGB XIV schafft zudem mehr Transparenz und Rechtsklarheit. Es ist wichtig, dass sich Betroffene frühzeitig über die neuen Regelungen informieren und gegebenenfalls rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen, um ihre Ansprüche geltend zu machen..