Zum Inhalt springen

Verkehrsrecht: HIS-Online – informa HIS GmbH

Das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der deutschen  Versicherungswirtschaft registriert alle Kraftfahrzeugschäden, die nicht gemäß Gutachten repariert werden. Bei jeder Schadensregulierung fragt der Haftpflichtversicherer des Schädigers nach, ob das geschädigte Auto im HIS registriert ist. Die Versicherer haben einen uneingeschränkten Zugriff auf die Daten, selbst wenn der Versicherungsfall länger zurückliegt.

Dieser Eintrag in das Register stellt einen kaum zu überwindendes Hindernis in der Unfallregulierung dar. Die Versicherer lehnen grundsätzlich ab.

In diese Falle tappt nicht nur der Geschädigte, der sein Fahrzeug unter der Hand von einem guten Bekannten reparieren lässt sondern immer häufiger auch gutgläubige geschädigte, die ein Unfallfahrzeug gekauft haben. Dabei spielt keine Rolle, ob sie von der Unfalleigenschaft wussten oder nicht. Denn oft werden Kraftfahrzeugkäufer über die Unfalleigenschaft getäuscht.

Der Halter, dessen Fahrzeug im HIS registriert ist, erhält nur eine beschränkte Auskunft. Die Auskunft reicht nur 2 Jahre zurück. Wer nun denkt, er sei auf der sicheren Seite, der täuscht sich. Die Versicherung kennt auch die weiter zurückliegenden Schäden, die in diesem System registriert sind.

Die Versicherung des Schädigers tritt an die Versicherungen, die bei der Regulierung des Altschadens beteiligt waren, heran und erhält von dort aus bereitwillig die Privatgutachten oder Kaskogutachten des Schadensfalls.

Ein Geschädigter, der ein Unfallfahrzeug gekauft hat und nicht im Besitz Reparaturrechnung ist, wird nicht nachweisen können, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß repariert wurde. Er hat auch keine Möglichkeit, den Vorschaden darzulegen, da er der Regel kein Schadensgutachten erhält.

Es trifft also jeden, der gutgläubig ist oder nicht gutgläubig ist. Der Geschädigte erhält keinen Schadensersatz.

 

Schlagwörter: