Verkehrsrecht: HIS-Online – informa HIS GmbH jetzt Besurance HIS GmbH
Das HIS-Schadensregister: Wenn Vorschäden zur Falle werden
Das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der deutschen Versicherungswirtschaft ist eine zentrale Datenbank, in der alle Kraftfahrzeugschäden registriert werden, die nicht gemäß Gutachten vollständig und fachgerecht repariert wurden. Bei jeder Schadensregulierung fragt der Haftpflichtversicherer des Schädigers nach, ob das geschädigte Fahrzeug im HIS registriert ist. Die Versicherer haben dabei einen uneingeschränkten Zugriff auf diese Daten – selbst wenn der Versicherungsfall viele Jahre zurückliegt.
Was ist das HIS-Register genau?
Das HIS (Hinweis- und Informationssystem) wird von der informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH (früher: informa HIS GmbH) im Auftrag der deutschen Versicherungswirtschaft betrieben. Es dient Versicherungen dazu, Schadenhistorien von Fahrzeugen zu speichern und abzurufen. Sobald ein Fahrzeugschaden gemeldet und reguliert wird – sei es über die Haftpflicht- oder Kaskoversicherung –, landet der Vorschaden in dieser Datenbank, wenn die Reparatur nicht vollständig gemäß Schadensgutachten nachgewiesen werden kann.
Der HIS-Eintrag als Hindernis in der Unfallregulierung
Ein Eintrag im HIS-Register stellt in der Praxis ein kaum überwindbares Hindernis bei der Schadensregulierung dar. Versicherungen nutzen HIS-Einträge systematisch als Argument, um Schadensersatzforderungen abzulehnen oder erheblich zu kürzen. Das Argument lautet stets: Der Vorschaden sei nicht oder nicht ordnungsgemäß repariert worden, daher könne der aktuelle Schaden nicht vollständig erstattet werden.
In diese Falle tappt nicht nur der Geschädigte, der sein Fahrzeug unter der Hand von einem Bekannten hat reparieren lassen. Immer häufiger trifft es auch gutgläubige Käufer, die ein unfallbeschädigtes Fahrzeug erworben haben, ohne von der Schadenshistorie zu wissen. Denn auf dem Gebrauchtwagenmarkt werden Unfallschäden häufig verschwiegen oder bewusst verharmlost.
Das Auskunftsproblem: Nur 2 Jahre rückwirkend
Der Fahrzeughalter, dessen Fahrzeug im HIS registriert ist, erhält auf Anfrage nur eine stark eingeschränkte Auskunft: Diese reicht lediglich zwei Jahre zurück. Wer glaubt, damit auf der sicheren Seite zu sein, täuscht sich gewaltig. Die Versicherungen haben dagegen Zugriff auf alle gespeicherten Schäden, unabhängig davon, wie weit sie zurückliegen.
Darüber hinaus tritt der Haftpflichtversicherer des Schädigers aktiv an die Versicherungen heran, die an der Regulierung früherer Schäden beteiligt waren. Von diesen erhält er bereitwillig Privatgutachten oder Kaskogutachten aus der Vergangenheit – und nutzt diese Informationen, um die aktuelle Schadensersatzforderung zu drücken.
Keine Chance ohne Reparaturnachweis?
Ein Geschädigter, der ein Unfallfahrzeug gekauft hat und nicht im Besitz der Reparaturrechnung oder eines Schadensgutachtens ist, steht vor einer nahezu unlösbaren Beweissituation. Er kann weder nachweisen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß repariert wurde, noch kann er den Umfang des Vorschadens konkret darlegen. Beides ist jedoch erforderlich, um einen abgrenzbaren neuen Schaden geltend zu machen.
In der Praxis bedeutet dies: Wer ein Gebrauchtfahrzeug mit unbekannter Schadenshistorie kauft und später selbst in einen Unfall verwickelt wird, riskiert, leer auszugehen – egal ob er vom Vorschaden wusste oder nicht. Die Versicherung des Unfallgegners lehnt dann mit Verweis auf den HIS-Eintrag ab.
Was können Geschädigte tun?
Wenn Sie in einem solchen Fall stecken, sollten Sie nicht vorschnell aufgeben. Folgende Maßnahmen sind wichtig:
Fordern Sie zunächst selbst Auskunft aus dem HIS-System an. Dies ist nach Art. 15 DSGVO möglich. Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten, ob und in welchem Umfang ein Schadensersatzanspruch besteht. In manchen Fällen lässt sich über technische Gutachten oder durch Akteneinsicht bei der Vorversicherung doch noch ein abgrenzbarer Schaden nachweisen.
Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung. Weitere Informationen zum Verkehrsrecht finden Sie auf unserer Seite zu Verkehrsrecht-Themen. Das HIS-System wird betrieben von der Besurance HIS GmbH, der Betreiberin des Hinweis- und Informationssystems der deutschen Versicherungswirtschaft.
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