Wenn es nach einem Unfall oder Schaden um Versicherungsleistungen geht, spielt das „Anerkenntnis“ eine wichtige Rolle. Aber was bedeutet dieses Rechtswort eigentlich? Ein Anerkenntnis ist einfach gesagt die Erklärung einer Versicherung, dass sie einen Anspruch akzeptiert und zahlen wird – ganz oder teilweise. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu wichtige Entscheidungen getroffen, die für Versicherte und Geschädigte bedeutsam sind.
Was für Arten von Anerkenntnissen gibt es?
Es gibt zwei Haupttypen:
- Bestätigendes Anerkenntnis (Fachbegriff: deklaratorisch): Die Versicherung sagt im Grunde: „Ja, dieser Anspruch besteht, und wir bestätigen das.“ Ein typisches Beispiel ist die Erklärung „Wir erkennen die Haftung dem Grunde nach an“.
- Begründendes Anerkenntnis (Fachbegriff: konstitutiv): Hier schafft die Versicherung einen neuen, eigenständigen Anspruch, unabhängig vom ursprünglichen Schaden. Dies kommt in der Praxis seltener vor.
Kfz-Versicherung: Wenn der Geschädigte direkt fordern kann
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung hat ein Geschädigter das Recht, direkt von der Versicherung des Unfallverursachers eine Entschädigung zu verlangen. Hier hat der BGH klare Regeln aufgestellt:
- Wenn die Kfz-Versicherung dem Geschädigten zusagt, den Schaden zu regulieren, gilt dies als verbindliches Anerkenntnis.
- Dieses Anerkenntnis bindet sowohl die Versicherung als auch den Versicherungsnehmer (den Unfallverursacher).
- Nach einem solchen Anerkenntnis muss der Geschädigte in der Regel nicht mehr vor Gericht ziehen, um seinen Anspruch bestätigen zu lassen.
Private Haftpflicht und Betriebshaftpflicht: Andere Spielregeln
Bei anderen Haftpflichtversicherungen wie der privaten oder betrieblichen Haftpflicht kann der Geschädigte normalerweise nicht direkt bei der Versicherung des Schädigers Ansprüche stellen. Hier gelten andere Regeln:
- Die Versicherung muss erst zahlen, wenn jemand konkret Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer erhebt.
- Wenn die Versicherung Rechtsschutz gewährt (also die Abwehr unberechtigter Ansprüche übernimmt), bedeutet das noch nicht, dass sie auch für die Zahlung eintreten wird.
- Die Versicherung kann ihre Bereitschaft zur Kostenübernahme auch durch ihr Verhalten zeigen, zum Beispiel indem sie aktiv die Schadensursache untersucht.
Was bedeutet das für Sie?
Der praktische Unterschied ist bedeutend:
- Bei einem Verkehrsunfall können Sie als Geschädigter direkt mit der gegnerischen Versicherung verhandeln. Erkennt diese Ihre Ansprüche an, haben Sie eine starke Position.
- Bei anderen Schadensfällen (z.B. wenn jemand in Ihrer Wohnung stürzt) müssen Sie sich in der Regel zunächst an den Schädiger selbst wenden. Die Versicherung entscheidet dann im Verhältnis zum Versicherungsnehmer, ob sie eintrittspflichtig ist.
In beiden Fällen gilt: Der BGH achtet darauf, dass Versicherungen klar und fair kommunizieren. Was eine Versicherung sagt oder schreibt, wird immer danach beurteilt, wie ein durchschnittlicher Empfänger es verstehen darf – und nicht, was die Versicherung vielleicht gemeint hat.
Für Sie als Versicherter oder Geschädigter ist es daher wichtig, auf die genaue Formulierung von Versicherungsschreiben zu achten und im Zweifel nachzufragen, was genau anerkannt wird.
Kompetente Unterstützung bei Versicherungsfragen
Versicherungsrecht ist komplex und die Unterschiede zwischen den verschiedenen Arten von Anerkenntnissen können entscheidend für Ihren Fall sein.
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