Bankrecht: Vorsicht: geschlossene Immobilienfonds – Anleger haften mittelbar für Schulden der Gesellschaft
Gläubigerschutz bei geschlossenen Immobilienfonds Leitsätze 1. Zum Ausschluss von Gegenrechten eines Anlegers aus einer Aufklärungspflichtverletzung des Treuhandgesellschafters einer Publikumspersonengesellschaft gegenüber dem Anspruch des Treuhandgesellschafters auf Freistellung von der Inanspruchnahme durch… Weiterlesen »Bankrecht: Vorsicht: geschlossene Immobilienfonds – Anleger haften mittelbar für Schulden der Gesellschaft