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Allgemein

Verkehrsrecht: AG München: das Werkstattrisiko trägt der Schädiger auch wenn der Geschädigte die Rechnung nicht voll bezahlt hat.

Ein besonderer Fall des „Werkstattrisikos“. Nach der herrschenden Meinung und der Rechtsprechung des BGH es trägt das Werkstattrisiko der Schädiger. Er muss nur die Werkstatt sorgfältig aussuchen, ungerechtfertigte Mehrkosten keine… Weiterlesen »Verkehrsrecht: AG München: das Werkstattrisiko trägt der Schädiger auch wenn der Geschädigte die Rechnung nicht voll bezahlt hat.