Rechtsanwalt Bernhard von Boehn ist seit August 2006 Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Grundsätzlich soll die Spezialisierung sicherstellen, dass die Mandanteninteressen optimal vertreten werden. Gerade auf dem Gebiet des Verkehrsrechts ist das nicht gleichmäßig möglich. Unter dem Begriff „Verkehrsrecht“ sind diverse Rechtsgebiete zusammengeführt, die selbst eigenen Fachanwaltsgebieten zugeordnet sind, z.B. Strafrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht. Eine echte Querschnittsfachanwaltschaft. Teilgebiete können von anderen Fachanwälten teils besser vertreten werden. Eine Tätigkeit als Fachanwalt für Verkehrsrecht bringt zwangsläufig eine Spezialisierung auf einzelne Gebiete mit sich.
Rechtsanwalt von Boehn hat seine Schwerpunkte in der Regulierung von Autounfällen, auf den Gebieten der Kraftfahrtversicherung, der Verkehrsordnungswidrigkeiten, des Fahrverbot und Führerscheinentzug und Verkehrsstraftaten wie Trunkenheitsdelikt, Unfallflucht und Straßenverkehrsgefährdung.
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